So gelingt das Zusammenleben

Leitung und Gemeinschaft bilden eine Einheit. Grundsätzlich haben alle Schwestern der Kongregation gleiche Rechte und Pflichten. Trotzdem braucht es eine Leitung. Das GENERALKAPITEL bildet die höchste Autorität der Gemeinschaft. Die Teilnehmerinnen werden alle sechs Jahre von den Schwestern gewählt. Sie wiederum wählen den GENERALRAT und die GENERALOBERIN, die zwischen den Kapiteln die Leitung der Kongregation übernimmt.

Der Philipperbrief (2,1-4) beschreibt, wie Leitung und Zusammenleben gelingen kann: „Wenn es also Ermahnung in Christus gibt, Zuspruch aus Liebe, eine Gemeinschaft des Geistes, herzliche Zuneigung und Erbarmen, dann macht meine Freude dadurch vollkommen, dass ihr eines Sinnes seid, einander in Liebe verbunden, einmütig und einträchtig, dass ihr nichts aus Ehrgeiz und nichts aus Prahlerei tut. Sondern in Demut schätze einer den andern höher ein als sich selbst. Jeder achte nicht nur auf das eigene Wohl, sondern auch auf das der anderen.“