Eine besondere Verantwortung

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Von links: Sr. M. Margarete,  Sr. M. Johanna, Domvikar Miesen, Sr. M. Carissima, Sr. M. Dorothee und Sr. M. Rafaela. 

Der Generalrat besteht aus der Generaloberin und vier gewählten Rätinnen.

Sie unterstützen die Generaloberin bei ihren Leitungsaufgaben. Zusammen mit ihr sind sie in besonderer Weise für die Gemeinschaft verantwortlich. Viele Entscheidungen können nur mit Zustimmung des Generalrates getroffen werden.

Die Schwestern des Generalrates kommen regelmäßig zu Sitzungen und Beratungen zusammen.